Mitglied werden
Wie werde ich Mitglied?

Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied im Alter zwischen 16 und 70 Jahren muss mindestens 4 Stunden pro Jahr Arbeiten im bzw. für den Verein verrichten. Soweit diese Mitarbeit insgesamt oder teilweise nicht geleistet wird, werden folgende Zusatzbeiträge für aktive Mitglieder erhoben:
Die Zusatzbeiträge werden spätestens mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres eingezogen. Bei Kündigung zu Beginn des Folgejahres.
Bescheinigung Schüler / Studenten / Azubis
Sobald Mitglieder das 18. Lebensjahr erreichen und zur Zahlung des „Erwachsenenbeitrages“ verpflichtet sind, liegt es in ihrer eigenen Verantwortung, dem Vorstand bis zum 15.03. eines jeden Jahres vor Einzug des Mitgliedsbeitrages eine entsprechende Bescheinigung (Schülerbestätigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag o.ä.) einzureichen, damit auch weiterhin die vergünstigten Beiträge eingezogen werden können.