Mitglied werden
Wie werde ich Mitglied?

Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied im Alter zwischen 16 und 70 Jahren muss mindestens 4 Stunden pro Jahr Arbeiten im bzw. für den Verein verrichten. Soweit diese Mitarbeit insgesamt oder teilweise nicht geleistet wird, werden folgende Zusatzbeiträge für aktive Mitglieder erhoben:
Die Zusatzbeiträge werden spätestens mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres eingezogen. Bei Kündigung zu Beginn des Folgejahres.
Arbeitsstunden sind auf andere Familienmitglieder übertragbar und könne nicht ins neue Beitragsjahr übernommen werden.
Bescheinigung Schüler / Studenten / Azubis
Sobald Mitglieder das 18. Lebensjahr erreichen und zur Zahlung des „Erwachsenenbeitrages“ verpflichtet sind, liegt es in ihrer eigenen Verantwortung, dem Vorstand bis zum 15.03. eines jeden Jahres vor Einzug des Mitgliedsbeitrages eine entsprechende Bescheinigung (Schülerbestätigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag o.ä.) einzureichen, damit auch weiterhin die vergünstigten Beiträge eingezogen werden können. Die Reduzierung kann nur für ein ganzes Jahr durch Erfüllung der Voraussetzung am Stichtag 15.03. erfolgen.
Beitragseinzug
Die Jahresbeiträge werden zum 15.04. eines jeden Jahres per Lastschrift eingezogen. Für jede durch das Mitglied verursachte Rücklastschrift (z.B. aufgrund nicht mitgeteilter geänderter Bankverbindung, fehlender Kontodeckung etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € erhoben.
Bei Nichterteilung des Lastschriftmandates wird eine jährliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € erhoben.